Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung
Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung
Posted on
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.